Panoramafreiheit in Gefahr?

Gestern, am 5. April 2016, hat in Schweden der mit Wikipedia verbundene Verein Wikimedia vor Gericht verloren. Das schwedische Höchstgericht hat der schwedischen Wikipedia die Veröffentlichung von Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum verboten, sofern diesbezüglich nicht die Rechte mit den Urhebern geklärt wurden. Adios, Panoramafreiheit!

Die Panoramafreiheit erlaubt es, besondere Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, zu malen oder zu fotografieren und das Bild z.B. als Postkarte zu verkaufen. In Deutschland ergibt sich diese Einschränkung des Urheberrechts aus § 59 Urhebergesetz.

Doch auch hier, bzw. in der EU wieder (immer noch) diskutiert, ob die Panoramafreiheit eingeschränkt wird. Mitte 2015 hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments vorgeschlagen, dass die Panoramafreiheit in der EU ausgebaut werden soll. Der Beschluss wurde anschließend allerdings ins Gegenteil verkehrt. Nun soll die gewerbliche Nutzung von Fotos fremder Werke an öffentlichen Plätzen immer an “die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein“. Digitalkommissar Oettinger ruderte allerdings schnell zurück und twitterte, da habe es ein “Missverständnis” gegeben. Eine Einschränkung der Panoramafreiheit komme nicht. Selfies vor Statuen und Facebook Posts davon bleiben also bis auf weiteres erlaubt. Betroffen wäre ohnehin allenfalls die gewerbliche Nutzung, nicht die private.

Im Februar 2016 hat die EU-Kommission angekündigt, eine Nutzerbefragung durchzuführen. Sie wolle die Meinung von Betroffenen und Nutzern zur Reform des Urheberrechts hören. “Bis zum 15. Juni 2016 erhofft sich Brüssel Kommentare “von allen, die am Verlagswesen und der Internetwirtschaft interessiert sind, wie Autoren, Wissenschaftlern, Internetprovidern, Lesern, Internetnutzern und anderen aus der Kreativwirtschaft”. Das auf Deutsch vorliegende Formular kann auch online ausgefüllt werden.” Vor September 2016 ist demnach nicht mit großen Neuigkeiten von der EU Kommission zu rechnen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist ohnehin nicht mit einer Einschränkung der Panoramafreiheit u rechnen, sondern allenfalls mit der Einführung eines Mindeststandards innerhalb der EU. Schweden ist seit 1995 EU-Mitglied und wäre dann an einen solchen Standard gebunden. Das wäre gut für die Wikipedia.

Im Moment spielt die Panoramafreiheit insbesondere beim Thema Virtual Reality eine große Rolle – zumindest ist das Interesse der Gamesbranche und der Medien in Bezug auf VR derzeit groß. Was ist erlaubt und was nicht? Hierauf gehe ich an anderer Stelle näher ein.