Blizzard obsiegt vor dem BGH gegen Bot-Betreiber Bossland

Schon in mehreren Verfahren hat Blizzard Entertainment (u.a. World of Warcraft, Diablo, Starcraft) die deutsche Bossland GmbH verklagt. Letztere ist insbesondere wegen ihrer Bots bekannt, mit der automatisiert Ressourcen und Gold im Spiel gesammelt werden können, was vom Entwickler Blizzard nicht vorgesehen ist.

Nun hat der BGH den Vertrieb des Bot-Programms für World of Warcraft untersagt, bzw. dieses Ergebnis der Vorinstanzen in Hamburg bestätigt. In der Entscheidung vom 12. Januar 2017 wurde die Revision von Bossland zurückgewiesen.

Das Urteil zeigt erneut, dass Gamesentwickler den Einsatz von Drittsoftware nicht uneingeschränkt hinnehmen müssen. Dies dürfte auch alle ehrlichen Spieler freuen, die keine Bots einsetzen.

Vertreten wurde Blizzard übrigens von den Kollegen von Gleiss Lutz. Deren Originalmeldung ist hier abrufbar.