AdBlock Plus gewinnt erneut
Für ProSiebenSat.1, die RTL-Tochter IP Deutschland und die “Süddeutsche Zeitung” gab es erneut eine herbe Niederlage gegen den Werbeblocker “Adblock Plus” Betreiber Eyeo. Das Oberlandesgericht München hat die Rechtsprechung der Vorinstanz (ich berichtete) bestätigt und die Berufung zurückgewiesen.
Adblock Plus sei nicht wettbewerbswidrig, denn eine gezielte Behinderung oder gar aggressive Werbung liege nicht vor. Kartellrechtlich sei Eyeo ebenfalls nichts vorwerfbar, da es an der “marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung” fehle.
Damit steht es nun 2 gegen 2. Das Landgericht Frankfurt entschied für den “Welt.de” Betreiber und auch das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil der Vorinstanz auf und gab Axel Springer Recht. Das Landgericht Hamburg und nun auch das Oberlandesgericht München verneinten demgegenüber wettbewerbswidriges Handeln. Wegen der unklaren Rechtslage ließen die Münchner Richter die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
Eine Zusammenfassung über alles wichtige zu diesem langanhaltenden Streit können Sie in meinem Artikel aus 2016 nachlesen:
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