Bundesdatenschutzgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt. Sie gilt unmittelbar ab dem 28. Mai 2018 für alle Unternehmen, die in Europa Daten verarbeiten – egal, ob diese in Europa ihren Sitz haben, oder im Ausland. Damit werden viele Aspekte des Datenschutzes vereinheitlicht. Auf Dauer wird dies für die Unternehmen im europäische Handel einen Gewinn an Rechtssicherheit bedeuten. Im ersten Schritt folgt daraus allerdings erheblicher Prüfungs- und Handlungsbedarf.
Die DSGVO sieht in Teilen vor, dass die Mitgliedsstaaten (in Deutschland der Bund) Einzelheiten bezüglich bestimmter Fragen bestimmen. Geregelt wurde dies im Bundesdatenschutzgesetz. Der entsprechende Entwurf wurde von den Ländern kritisiert, weil er hinter dem Schutzniveau der DSGVO zurück blieb. Mit Pressemeldung vom 28.04.2017 hat das Land Hamburg nun die am Vortag beschlossene geänderte Fassung des Gesetzes gelobt. Insbesondere hätten sich die Länder für
“die Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Löschung ihrer privaten Daten gegenüber Unternehmen eingesetzt. Die Länder haben zudem durchgesetzt, dass Unternehmen ihre Kunden über eine abweichende Nutzung der privaten Daten informieren müssen. Diese Errungenschaften der DSGVO blieben im ersten Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes unberücksichtigt. Leider konnten aber Ausnahmeregelungen zu den Informationspflichten und Auskunfts- sowie Löschungsrechten nicht vollständig verhindert werden.“
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