Datenschutz: Droht neue Abmahnwelle?

Seit Februar 2016 können auch Verbraucherschutzzentralen Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen gegen Unternehmen aussprechen.

Bisher konnten nur die Datenschutzbehörden entsprechende Verstöße verfolgen. Das geschah praktisch eher selten. Die Verbraucherzentralen waren dagegen nur auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Fehler bei Preisangaben und Lieferzeiten spezialisiert. Nun wurde die Befugnis zur Verfolgung von Datenschutzverstößen mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ auf Verbände übertragen.

Droht die nächste Abmahnwelle? Im Prinzip kann nun jeder Datenschutzverstoß (außerhalb vertraglicher Beziehungen) kostenpflichtig von den Verbänden abgemahnt werden. Dabei wird der Nachweis allerdings schwierig. Die Verbraucherschützer werden sich deshalb vermutlich zunächst auf Gewerbe konzentrieren, die sich vergleichsweise gut beobachten lassen, wie Adresshändler, Meinungsforscher und Auskunfteien. Im Gegensatz zu den Datenschutzbehörden haben die Verbraucherschutzzentralen an jedem einzelnen Fall ein konkretes (finanzielles) Interesse. Die Gesetzesänderung ist deshalb ein guter Anlass, sich mit dem eigenen Datenschutz zu befassen.