Doch kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstoß im Netz
Gerade erst im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf ausgeführt: Der fliegende Gerichtsstand entfalle bei Versstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nur in Ausnahmefällen (mehr dazu lesen Sie hier). Nur wenige Wochen später hat dich die nächst höhere Instanz mit dem Thema befasst: Doch kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstoß im Netz?
Die (Fehl-)Einschätzung des Landgerichts hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun direkt kassiert (über die Hintergründe berichtet z.B. die lto). Damit hat es bestätigt: Der fliegende Gerichtsstand bei Verstößen gegen das UWG im Internet ist abgeschafft.
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