Impressumspflicht gilt auch auf Plattformen!

Den meisten ist bekannt, dass man ein vollständiges Impressum anbieten muss, wenn man eine kommerzielle Internetseite betreibt. Wo die Grenzen zwischen Impressumspflicht ja/nein verläuft und welche Informationen anzugeben sind werde ich an anderer Stelle noch einmal aufgreifen.

Weniger bekannt – und vor allem in der Praxis völlig vernachlässigt – ist, dass Unternehmen auch bei Ihren Auftritten auf Drittanbieter-Plattformen ihr Impressum anbringen müssen. Das gilt zum Beispiel für Facebook, Twitter, Steam, den Google Play Store und den Apple Store.

Eine kleine Hürde in der Umsetzung ist, dass insbesondere amerikanische Anbieter bislang nicht alle eine Eingabemöglichkeit dafür vorsehen. Das ändert aber nichts an der Impressumspflicht! Wer auf die Angabe seines Impressums verzichtet, geht unnötig das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung ein. Das gleiche gilt auch für Datenschutzbestimmungen und die Widerrufsbelehrung.

Risiko: Mittel.