Kennzeichnungspflicht bei kostenloser Werbung: Neuer Gesetzesentwurf zum UWG

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht. Es geht darum, ob für Influencer eine Kennzeichnungspflicht bei kostenloser Werbung bestehen soll.

Empfehlungen von Bloggern und Influencern ohne Gegenleistung sollen künftig keine kennzeichnungspflichtige Kommunikation darstellen. Hierzu liegen diverse Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretungen vor, die zur finalen Beschlussfassung des Gesetzes ausgewertet werden.

Warum gibt es Änderungspläne?

Mit der Gesetzesänderung soll das Werberecht im UWG reformiert werden. Bislang ist die Frage, wann eine werbliche Handlung bei Influencern und Bloggern bejaht werden kann, in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt worden. Dies zeigen die Fälle um die Cathy Hummels (LG München I, Az. 4 HK O 14312/18), Pamela Reif (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 38/19) und „sonnyloops“ (OLG Frankfurt am Main, Az. 6 W 68/19). Mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich ist daher grundsätzlich sehr zu begrüßen.

Das BMJV selbst schreibt über den Gesetzesentwurf:

„Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht wollen wir den Verbraucherschutz auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen sowie bei sogenannten Kaffeefahrten weiter verbessern sowie für Blogger und Influencer mehr Rechtssicherheit schaffen.

Unser Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen und für mehr Schutz gegen gefälschte Verbraucherbewertungen. Er dient einer europaweit einheitlichen und wirksamen Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften und stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch schuldhaft unlauter handelnde Unternehmen einen finanziellen Schaden erlitten haben. Ein moderner und wirksamer Verbraucherschutz schafft hierbei auch faire Wettbewerbsbedingungen für rechtstreue Unternehmen. […]

In dem Entwurf sind auch Regelungen enthalten, mit denen wir einen sicheren Rechtsrahmen für Blogger und Influencer schaffen. Wir stellen gesetzlich klar, in welchen Fällen Blogger oder Influencer beispielsweise Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen und in welchen Fällen nicht.“ Quelle: www.bmjv.de

Während nun über Kennzeichnungspflicht bei kostenloser Werbung beraten wird, wurde unlängst das UWG Ende 2020 reformiert, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen. Mehr über die Folgen für die Praxis erfahren Sie in unserem oben verlinkten Beitrag.