Neue Informationspflicht seit Anfang Januar 2016

Seit 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (“ODR-Verordnung”).
Alle Online-Händler, die ihre Waren oder Dienstleistungen (auch) an Verbraucher verkaufen, müssen ab sofort einen Link zur ODR Internetseite leicht zugänglich auf ihren Websites einstellen. Zudem muss eine E-Mailadresse angegeben werden.
Um dem gerecht zu werden empfehle ich, folgendes im Impressum einzusetzen:

Online Dispute Resolution (European Commission):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(E-Mail Adresse, falls nicht bereits vorhanden)

Bei dieser Gelegenheit kann man sich für Anfang 2017 bereits vormerken, dass die “ADR-Richtlinie” in Kraft treten wird. In Deutschland wird sie im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) normiert und regelt die nationalen Schlichtungsstellen.
Ab dann muss ein Hinweis gegeben werden auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und die Bereitschaft oder Verpflichtung, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die Informationspflicht ergibt sich aus § 36 VSBG.