Privatserver – was Gamesanbieter tun können
Viele Gamesanbieter sehen sich aktuell damit konfrontiert, dass Dritte “Kopien” ihrer Spiele auf eigenen Servern betreiben. Dies geschieht in der Regel zunächst ohne Wissen und jedenfalls ohne Lizenz des Entwicklers. Der Entwickler hat auf diese sogenannten “Privaten Server” bzw. “pserver” keinen Einfluss. Er kann weder das von ihm gewünschte Qualitätsniveau sichern, noch nimmt er an etwaigen Umsätzen teil. Muss der Anbieter das hinnehmen?
Für Spieler können diese pserver interessant sein, weil dort oftmals Vorteile gewährt werden, die es beim offiziellen Anbieter nicht gibt. Das können beispielsweise günstigere Preise, eine bessere Anfangsausrüstung oder ein schnellerer Spielfortschritt sein. Dafür nehmen einige Spieler auch längere Ladezeiten, Spielfehler, ältere Spielversionen und mangelhaften Service in Kauf.
Den für solche pserver verantwortlichen Personen fehlt nach meiner Erfahrung zumeist jedes Unrechtsbewusstsein. Dabei ist der Betrieb eines solchen Servers kein Kavalliersdelikt: Dass pserver illegal sind, müsste jedem Laien klar sein. Selbstverständlich ist nur der Entwickler eines Spiels berechtigt, dies zu betreiben oder Lizenzen dazu zu vergeben. Wer Code und Anleitungen aus dubiosen Quellen zu einem günstigen Preis kauft, kann nicht ernsthaft glauben, der Entwickler des Spiels hätte dies erlaubt. Natürlich ist es ebenso wenig erlaubt, ein Spiel “nachzuprogrammieren” und öffentlich anzubieten – erst recht, wenn dazu original Grafiken, Spielplan / Spielbrett, Spielregeln, Texte, Balancing, Datenbanken und ggf. sogar Kopien von Quelltext oder ganzen Programmen verwendet werden.
Einige Verantwortliche sehen das Aufsetzen eines pservers offenbar als Hobby. Es geht ihnen darum, herauszufinden, ob “es geht”, um die Programmiererfahrung und die Anerkennung in der Szene. Man könnte es wohlwollend als Spieltrieb beschreiben. Andere beabsichtigen dagegen, mit ihrem Privatserver Geld zu verdienen. Diese Gruppe ist für den Entwickler sicherlich besonders ärgerlich.
Die Verantwortlichen verstoßen mit dem Aufsetzen und Betreiben eines solchen pservers regelmäßig gegen diverse Gesetze, insbesondere gegen das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und oft auch das Telemediengesetz. Daraus ergeben sich ohne Weiteres zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft, Unterlassen und Vernichtung der illegalen Spielkopien. Der Betreiber des privaten Servers sollte sich allerdings auch klar machen, dass daneben eine Strafbarkeit im Raum steht. So sehen die §§ 106 ff. Urhebergesetz auf Antrag des Rechteinhabers und §§ 143 ff. Markengesetz bei geschäftlicher Verwendung einer fremden Marke, eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.
Bevor Maßnahmen gegen den Betreiber eines Piratenservers ergriffen werden, sollte dessen Angebot ausführlich dokumentiert werden, um später die Durchsetzbarkeit aller Rechtsansprüche gewährleisten zu können. Dies sollte möglichst zügig geschehen, da nur innerhalb einiger Wochen eine Einstweilige Verfügung beantragt werden kann – später bleibt nur der zeitaufwendigere Klageweg. Neben einem Vorgehen gegen den oder die Verantwortlichen selbst, kann es zudem vielversprechend sein, zugleich den Webhoster oder den Internet Service Provider zur Löschung der Inhalte (oder einer ähnlichen Maßnahme) zu verpflichten. Kommen diese Stellen einem begründeten Hinweis nicht nach, können sie selbst schadensersatzpflichtig werden.
Formell etwas komplizierter ist die Sachlage, wenn der Betreiber des Privatservers seinen Sitz im EU- oder Nicht-EU Ausland hat. Die Verstöße bleiben dieselben. Allerdings müssen die Rechte des Entwicklers ggf. im Ausland durchgesetzt werden, sofern der Verantwortliche nicht kooperiert. In einem entsprechenden Fall hat meine Kanzlei unlängst eine Einstweilige Verfügung vor einem deutschen Gericht gegen einen in Polen ansässigen Privatserver-Betreiber erwirkt.
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