Recht auf Vergessen werden
Das oberste italienische Gericht hat gerade ein Urteil bestätigt, mit dem das Recht auf Vergessen in Italien deutlich ausgeweitet wurde. Doch was ist das “Recht auf Vergessen” eigentlich, woher kommt es und wer hat Anspruch darauf?
Das Recht auf Vergessen ist ein relativ junges Recht, dass der Europäische Gerichtshof erst 2014 ins Leben gerufen hat. Seit einem Grundsatzurteil vom 13.05.2014, (C-131/12) haben Europäische Bürger nach angemessener Zeit einen Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber (dort konkret gegen Google), Links zu unangenehmen Informationen über ihre Vergangenheit aus den Suchergebnislisten löschen zu lassen. Nach einer gewissen Zeit überwiegen also die Persönlichkeitsrechte einer Person gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers einerseits und dem Informationsinteresse der breiten Öffentlichkeit andererseits. Wenn das der Fall ist, muss der Suchmaschinenanbieter das Suchergebnis löschen. Dieser Anspruch bedeutet (bzw. bedeutete bisher) nicht automatisch, dass auch der Anbieter der Information diese von seiner Internetseite entfernen müsste. Letzteres wäre nur der Fall, wenn die Veröffentlichung selbst unrechtmäßig erfolgt wäre.
In Italien hat nun das oberste Gericht den Gedanken des Rechts auf Vergessenwerden auf die eigentliche Veröffentlichung einer Information übertragen. Demnach musste die Information unter Berücksichtigung des Rechts auf Vergessen von einer Internetseite entfernt werden und darf nicht mehr abrufbar sein. Stark vereinfacht dargestellt hätten persönlichkeitsbezogene Informationen eine Art Ablaufdatum, wie Lebensmittel, nach denen sie in der Regel nicht mehr weiter öffentlich zugänglich gemacht werden dürften, wenn sich der Betroffene beschwert hat. Das italienische Gericht hat also den oben angedeuteten Sprung gemacht, von der Auffindbarkeit von Informationen über eine Suchmaschine (bisheriges Recht auf Vergessen), hin zu der Pflicht der Quelle, Informationen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Darüber wird aktuell kontrovers diskutiert.
Recht auf Vergessen werden durchsetzen
Google hat seinerzeit auf das europäische Urteil reagiert und stellt seitdem einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht bereit und beantwortet Fragen zum Ablauf des Verfahrens. Gut 40% der Anträge wurde in 2015 nachgekommen.
Google löscht auf Antrag hin allerdings nur Ergebnisse aus europäischen Versionen seiner Suche, also etwa google.de in Deutschland, google.fr in Frankreich oder google.es in Spanien. Die Suchergebnisse auf der internationale google.com oder Versionen anderer Länder bleiben unverändert, hier sind die unerwünschten Links also gegebenenfalls weiterhin auffindbar. Aus diesem Grund befindet sich der französische Datenschutz mit Google im Streit und droht mit der Verhängung von Bußgeldern (Quelle). Im März 2016 ist Google den Datenschützern entgegen gekommen und zeigt auch auf den internationalen Seiten keine entsprechenden Ergebnisse mehr, wenn die Suchanfrage aus der EU kommt (Quelle). Das dieser Schutz, der auf Geolocations basiert, einfach umgangen werden kann, liegt dabei auf der Hand.
Sofern der Suchmaschinenanbieter einem Antrag nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens. Außerdem kann die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet werden.
0 Comments