Sampling erlaubt – Schlappe für “Kraftwerk” vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die künstlerische Auseinandersetzung mit einem Sample das Verwertungsinteresse des Tonträgerherstellers überwiegen kann. Damit hat sich die Kunstfreiheit gegen die Einschränkungen des Urheberrechts durchgesetzt. Und das nach “nur” 20 Jahren Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham mit Sabrina Setlur. Zuvor hatte Kraftwerk in allen Instanzen, inklusive des BGH gewonnen. Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist hier abrufbar.