Unzulässige Produktplatzierung im Dschungelcamp 2015

Wer das Dschungelcamp gesehen hat kennt sie: Die Szene, in der die Camper nach Tagen des Darbens die große Metalltruhe öffnen und mit einen “Pick-up” Schokokeks belohnt werden.

Das ging der Niedersächsische Landesmedienanstalt zu weit. RTL klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Hannover (U. v. 18.2.2016 – 7 A 13293/15). Das gab der LMA nun Recht.

Das Gerichte urteilte, dass die ersten Szenen den notwendigen dramaturgischen Zusammenhang noch gewahrt hätten: Die Kekse als Belohnung, der Jubel, die Großaufnahmen beim gierigen Verzehr. Zur unzulässigen Produktplatzierung und damit Schleichwerbung sei das Geschehen durch die folgenden, für die Dramaturgie nicht erforderlichen Einzelinterviews in der Dschungelkabine und die Lobpreisungen des Kommentators geworden.

RTL kann gegen das Urteil Berufung einlegen.