Urheberrechtsschutz von Tweets (Twitter)

Anfang der Woche hat Twitter seinen 10. Geburtstag gefeiert. Das Konzept ist unverändert: Ein Tweet hat maximal 140 Zeichen und wird an alle (das waren 140 Zeichen) Twitter Kontakte des Verfassers gesendet. Beliebt soll der Dienst vor allem bei Journalisten und Medienleuten sein. Bekannte Nutzer sind beispielsweise Harald Schmidt (der begnadete Rob Vegas) und Gott.

Zum Unmut einiger Twitterer werden besonders populäre Tweets immer wieder von Werbeagenturen, Unternehmen oder Autoren aufgegriffen und kommerzialisiert. Manchmal sammelt sogar ein Bild-Chef solches “Internet-Strandgut” auf. Doch ist das erlaubt?

Vorweg: Trotz einer Dekate Twitter ist diese Frage nicht abschließend geklärt. Laut Spiegel soll es sich um eine juristische “Grauzone” handeln. Ich halte dagegen: Geistreiche Tweets unterfallen dem Urheberrechtsschutz, daran besteht kein Zeifel.

Namhafte Stimmen, wie beispielsweise der Kollege Dr. Ulbricht meinen, dass Tweets generell zu kurz sind, um überhaupt “Kunst” sein zu können. Der Jurist sagt dazu, ein Tweet könne nicht die “erforderliche Schöpfungshöhe” erreichen. Dieser Annahme folgend wären beispielsweise auch Mesh-Ups verschiedener Tweets ohne weiteres erlaubt. Insbesondere müssten die einzelnen Verfasser nicht um Erlaubnis oder gar Teilnahme gebeten werden. Auch Bücher mit den 100 lustigsten Twitter-Sprüchen wären kein Problem.

Keine Frage, Tweets wie: “Auf dem Weg zum #Flughafen #Bier #Berlin” sind sicherlich kein Ausdruck besonderer geistiger Schöpfung.

Ein genauerer Blick zeigt allerdings, dass die Kürze der 140 Zeichen Nachrichten keineswegs pauschal gegen ihren Urheberrechsschutz sprechen. Am (plakativen) Beispiel der Malerei wird das deutlich:

Der Maler Kasimir Sewerinowitsch Malewitsch erlangte Weltruhm mit Gemäden wie “Das Schwarze Quadrat“, “Red Square” und “White on White“. Die Kunstwerke sind im Russischen Museum in St. Petersburg ausgestellt. Sein „Suprematismus“ übte großen Einfluss auf die Künstler der Bauhaus- und der De Stijl-Bewegung aus. Das Kunstwerk “White Painting [three panel]” von Robert Rauschenberg hängt im New Yorker Museum of Modern Art.

Offenbar ist die erforderliche Schöpfungshöhe nicht (nur) daran zu bemessen, welchen Umfang ein künstlerisches Werk hat. Vielmehr kann gerade auch die “Einfachheit” Ausdruck geistiger Schöpfung sein. Entsprechend hat z.B. das Oberlandesgericht Düsseldorf den Slogan

Ein Himmelbett als Handgepäck“

seinerzeit als Sprachwerk eingestuft. (OLG Düsseldorf, DB 1964, 617).

Bei Twitter liegt es genauso wie in der Malerei, nur dass es nach meinem Geschmack noch schöner ist: Es gibt etliche begnadete Twitterer, deren Kunst gerade darin liegt komplexe Sachverhalte, Witz (im Sinne von gedanklicher Lebhaftigkeit) und geschickte Beobachtung in nur 140 Zeichen zu verpacken. Die Reduzierung ist hier das gestaltende Element. Marc Twain hätte getwittert und seine Zitate wären gewiss kein “Internet-Strandgut” gewesen.

Gerade weil diese Künstler es schaffen, Dinge in herausragender Weise kurz und knackig auf den Punkt zu bringen, wollen sich Unternehmer ihrer Tweets bedienen. Allein die Tatsache, dass sie aufgegriffen werden spricht bereits dafür, dass die Schöpfungshöhe überschritten ist – sofern es sich nicht um Banalitäten handelt.

Die gelegentlich angeführten Twitter AGB, wonach Twitter sich ein umfassendes Nutzungsrecht an den eingestellten Tweets einräumen lässt, stehen dem nicht entgegen. Ich habe – zusammen mit Kollegin Diercks – bereits erhebliche Zweifel daran, ob die AGB überhaupt wirksam sind. Zudem ist mir nicht bekannt, dass Twitter in Deutschland jemals eine solche Unterlizenz vergeben hätte. Die ungefragte Übernahme durch Dritte erlauben sie jedenfalls nicht und der Autor müsste als Urheber genannt werden.

Mein Tip: Ist ein Tweet so gut, dass man ihn benutzen möchtem rate ich dringend dazu, eine Vereinbarung mit dem Verfasser zu treffen.