WhatsApp muss AGB auf deutsch bereitstellen
Das Unternehmen hinter dem Messenger-Dienst WhatsApp (das letztlich Facebook, Inc. gehört), muss in Deutschland deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Das Impressum ist zudem unvollständig, entschied das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es zeigt sich einmal mehr, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Jedes Unternehmen, auch große internationale Konzerne, sind an das Onlinerecht in Deutschland gebunden. AGB müssen klar und verständlich sein und dürfen nicht unnötig komplex sein. Zudem ist ein sauberes Impressum unerlässlich.
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