Widerrufzentrale
Seit einigen Wochen engagiere ich mich in einem gemeinnützigen Verein. Er betreibt das Portal Widerrufzentrale. Der Verein setzt das Widerrufsrecht von Verbrauchern gegenüber Onlinediensten durch.
Das sind in erster Linie Onlinespiele, bei denen Ingame Käufe getätigt werden. Zu nennen sind etwa Spiele wie Forge of Empires oder My Free Farm. Aber auch Dienste wie Netflix, World of Warcraft, Flirtportale, und andere Abo-Dienste müssen Widerrufsrechte einhalten.
Verbrauchern steht im Rahmen der Nutzung digitaler Angebote in sehr vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies ergibt sich aus § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB.
Widerrufsrecht wenig bekannt
Doch nur wenige Verbraucher wissen davon. Denn viele Anbieter verstoßen gegen ihre Pflicht, über das Widerrufsrecht zu informieren. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Jahren diverse Urteile ergangen. Der Google Play Store und Gameforge sind Beispiele dafür.
Betroffenen hilft der Verein, ihre Rechte geltend zu machen und Rückzahlung zu verlangen. Sofern die Anbieter sich nicht an das Gestzt halten, können diese Rechte durchgesetzt werden.
Widerrufe können bei fehlerhafter oder unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht für bis zu zwölf Monate und 14 Tage geltend gemacht werden.
Wetten und Casino Spiele
Einen Sonderfall bildet das Online Glücksspiel, also zum Beispiel Kasinospiele und Sportwetten. Im Rahmen von Glücksspiel im Internet können geleistete Zahlungen in der Regel für drei Jahre zurückgefordert werden. Solche Angebote werden von der Rechtsprechung oft als unerlaubtes Glücksspiel eingeordnet. Sie sind also oft illegal. Das gilt auch dann, wenn die Betreiber behaupten über eine europäische (oft maltesische) Lizenz zu verfügen.
Gerade diese Materie befindet sich derzeit im Umbruch. Seit Ende 2020 vergibt Deutschland erste Sportwetten Lizenzen. Einige Anbieter wurden in diesem Zuge allerdings auch verboten. Für Mitte 2021 sind weitere gesetzliche Änderungen geplant. Wer hier Geld zurück verlangen möchte, sollte sich also beeilen.
In eigener Sache
Es ist sinnvoll, sich über die Widerrufzentrale weiter zu informieren. Für weitere Beratungsleistungen und die Durchsetzung von Verbraucherrechten stehe ich gern zur Verfügung.
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